Achtung, ab 1. März 2008 gelten neue Bestimmungen für die Einfuhr von Rindersperma in die Schweiz. So ist zu beachten, dass neu zusätzliche Garantiern hinsichtlich Epizootische Hämorrhagie geleistet werden müssen. Die komplette Mitteilung vom BVET gibts hier
Da viele Bluushuus-Page Besucher über Zeitüberschuss verfügen, über die Grenze einkaufen gehen, bäuerlicher Herkunft sind oder einfach nur lurkern, könnte diese wichtige Änderung durchaus von allgemeinem Bluushuus-Interesse sein.
Änderung bei der Einfuhr von Rindersperma
Geschrieben von Roger am Mittwoch, März 05, 2008
| Kategorie: • Roger, Dies und Das
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